Visum für Auszubildende aus dem Ausland: Kompletter Arbeitgeber-Leitfaden 2026
Rechtliche Grundlagen, Schritt-für-Schritt Anleitung, Dokumenten-Checkliste und Insider-Tipps zum Ausbildungsvisum nach §16a AufenthG. Aktualisiert für 2026.

Visum für Auszubildende aus dem Ausland: Kompletter Arbeitgeber-Leitfaden 2026
Der Fachkräftemangel in Deutschland erreicht 2026 einen historischen Höchststand. Über 630.000 offene Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt – eine Zahl, die seit Jahren kontinuierlich steigt. Gleichzeitig zeigt sich: Internationale Auszubildende sind keine Notlösung, sondern eine strategische Chance. Sie bringen Motivation, kulturelle Vielfalt und langfristige Bindung an Ihr Unternehmen mit.
Doch der Weg dorthin führt über das Ausbildungsvisum nach §16a AufenthG – ein rechtlich klar geregeltes, aber in der Praxis oft missverstandenes Verfahren. Dieser Leitfaden liefert Ihnen das komplette Wissen, das Sie als Arbeitgeber brauchen: von den rechtlichen Grundlagen über die Schritt-für-Schritt-Anleitung bis zur Vermeidung typischer Fehler.
Warum internationale Auszubildende Ihr Unternehmen stärken
Bevor wir in die rechtlichen Details einsteigen, lohnt sich ein Blick auf die Fakten:
- Hohe Abschlussquoten: Internationale Azubis brechen ihre Ausbildung deutlich seltener ab als der Durchschnitt (18% vs. 26% bundesweiter Durchschnitt)
- Langfristige Bindung: 89% der internationalen Absolventen bleiben mindestens 3 Jahre beim Ausbildungsbetrieb
- Demografische Notwendigkeit: Ohne Zuwanderung werden bis 2030 über 2 Millionen Fachkräfte fehlen
- Internationale Märkte: Mehrsprachige Teams erschließen neue Geschäftsmöglichkeiten
Das Ausbildungsvisum ist also nicht nur eine administrative Hürde, sondern Ihr Zugang zu einem motivierten Talentpool.
Rechtliche Grundlagen: §16a AufenthG einfach erklärt
Was regelt §16a AufenthG?
Der §16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Einreise und den Aufenthalt zum Zweck der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Das Gesetz unterscheidet zwischen:
- Betriebliche Ausbildung (Duale Ausbildung): Kombination aus praktischer Arbeit im Betrieb und theoretischem Unterricht in der Berufsschule
- Schulische Ausbildung: Vollzeitausbildung an einer Berufsfachschule mit staatlich anerkanntem Abschluss
Wichtig: Die Ausbildung muss mindestens 2 Jahre dauern und zu einer staatlich anerkannten Berufsqualifikation führen. Praktika, Sprachkurse oder nicht-anerkannte Weiterbildungen fallen nicht unter §16a.
Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024/2025
Seit März 2024 gelten vereinfachte Regelungen, die Arbeitgebern die Anwerbung erleichtern:
- Erhöhte Altersgrenze: Kandidaten bis 35 Jahre können sich bewerben (vorher: 25 Jahre)
- Keine Vorrangprüfung: Die Bundesagentur für Arbeit prüft nicht mehr, ob deutsche Bewerber zur Verfügung stehen
- Anerkennungspartnerschaft: Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse kann parallel zur Einreise erfolgen
- Verlängerte Jobsuche nach Abschluss: 18 Monate Zeit für die Stellensuche nach erfolgreichem Abschluss (vorher: 12 Monate)
Diese Reformen machen 2026 zum optimalen Zeitpunkt für die internationale Ausbildungsanwerbung.
Voraussetzungen für Kandidaten: Was Bewerber mitbringen müssen
Als Arbeitgeber sollten Sie diese 8 Kernvoraussetzungen bereits in der Rekrutierungsphase prüfen:
1. Bildungsabschluss
Erforderlich: Schulabschluss, der zum Hochschulzugang im Herkunftsland berechtigt, oder ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule.
Praktischer Tipp: Prüfen Sie über die Datenbank der Kultusministerkonferenz (anabin), ob der ausländische Abschluss anerkannt wird. Dies spart später Zeit bei der Visumbeantragung.
2. Deutschkenntnisse
Mindestanforderung: B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
Flexibilität bei Einzelfällen:
- Manche Botschaften akzeptieren A2 mit der Auflage, innerhalb von 6 Monaten B1 nachzuweisen
- Für Pflegeberufe wird aufgrund der fachsprachlichen Anforderungen oft B2 gefordert
- Die Sprachkenntnisse werden durch Goethe-Zertifikat, telc oder TestDaF nachgewiesen
Ihr Vorteil bei GoAusbildung: Alle unsere Kandidaten haben mindestens B1-Niveau – das ist ein Qualitätskriterium, das die Visumablehnung drastisch reduziert.
3. Bestätigter Ausbildungsplatz
Das brauchen Sie: Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem Kandidaten.
Rechtlicher Hinweis: Der Vertrag muss alle Pflichtangaben nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthalten:
- Art und Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Vergütung (muss tariflich oder branchenüblich sein)
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsbedingungen
4. Gesicherter Lebensunterhalt
Mindesteinkommen 2026: Der Kandidat muss nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt decken kann. Als Orientierung gilt der BAföG-Höchstsatz: 934 Euro pro Monat.
3 Möglichkeiten zur Finanzierung:
- Ausbildungsvergütung: Wenn Ihre Vergütung über 934 Euro liegt, genügt der Ausbildungsvertrag
- Sperrkonto (Blocked Account): Für die Differenz muss der Kandidat ein Sperrkonto mit 1.091 Euro pro Monat einrichten (= 13.092 Euro für das erste Jahr)
- Verpflichtungserklärung: Sie als Arbeitgeber können bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben, mit der Sie die finanzielle Verantwortung übernehmen
Kostenfalle vermeiden: Klären Sie frühzeitig, welche Option am praktikabelsten ist. Eine Verpflichtungserklärung bindet Sie rechtlich, während ein Sperrkonto dem Kandidaten mehr Flexibilität gibt.
5. Krankenversicherung
Pflicht: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ab Einreise.
In der Praxis: Für die Visumsbeantragung genügt eine Reisekrankenversicherung. Nach Einreise erfolgt die Anmeldung in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch über Ihren Betrieb.
6. Wohnraum
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber faktisch relevant: Viele Ausländerbehörden fordern einen Nachweis über gesicherten Wohnraum.
Ihre Optionen:
- Mietvertrag des Kandidaten (z.B. WG-Zimmer, Wohnheimplatz)
- Wohnraum, den Sie als Arbeitgeber zur Verfügung stellen
- Vorläufige Unterkunft (mindestens für die ersten 3 Monate)
7. Polizeiliches Führungszeugnis
Erforderlich bei: Kandidaten über 18 Jahre aus Nicht-EU-Staaten
Wichtig: Das Führungszeugnis muss aus dem Herkunftsland stammen, apostilliert und ins Deutsche übersetzt sein. Die Beschaffung kann 6-12 Wochen dauern – planen Sie dies ein!
8. Gesundheitszeugnis
Erforderlich für: Pflegeberufe, Lebensmittelverarbeitung und einige handwerkliche Berufe
Was wird geprüft: Tuberkulose-Test, allgemeine Arbeitsfähigkeit, keine ansteckenden Krankheiten
Voraussetzungen für Arbeitgeber: Was Sie bereitstellen müssen
Sie als Arbeitgeber tragen eine aktive Rolle im Visumprozess. Diese 5 Pflichten müssen Sie erfüllen:
1. Anerkannte Ausbildungsberechtigung
Nachweis: Ihre Ausbildungsberechtigung bei der zuständigen IHK, Handwerkskammer oder Fachkammer.
Tipp: Wenn Sie bisher keine Azubis ausgebildet haben, müssen Sie diese Berechtigung erst beantragen. Das dauert ca. 4-6 Wochen und erfordert:
- Qualifizierten Ausbilder mit AEVO-Schein (Ausbildereignungsprüfung)
- Geeignete Ausbildungsräume und -ausstattung
- Nachweis über die fachliche Eignung des Betriebs
2. Rechtssicherer Ausbildungsvertrag
Pflicht: Der Vertrag muss bei der zuständigen Kammer (IHK/HWK) eingetragen werden, bevor der Kandidat das Visum beantragt.
Zeitlicher Ablauf:
- Ausbildungsvertrag unterschreiben
- Vertrag bei der Kammer einreichen (dauert 2-4 Wochen)
- Bestätigung der Kammer an Kandidaten senden
Häufiger Fehler: Viele Arbeitgeber warten mit der Kammer-Eintragung, bis der Kandidat in Deutschland ist. Das verzögert das Visum unnötig.
3. Zusage für Deutschkurse (optional, aber hilfreich)
Gesetzlich erlaubt: Kandidaten mit Ausbildungsvisum dürfen vor Ausbildungsbeginn einen Vorbereitungskurs in Deutschland besuchen (§16a Abs. 1 S. 4 AufenthG).
Ihr strategischer Vorteil: Wenn Sie dem Kandidaten einen 3-monatigen Deutschkurs finanzieren, können Sie:
- Das Sprachniveau auf B2 heben (insbesondere für Pflegeberufe wichtig)
- Den Kandidaten kulturell vorbereiten
- Das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärken
Kosten: Ca. 800-1.200 Euro für einen B1→B2-Intensivkurs (400-600 Unterrichtsstunden)
4. Integration und Begleitung
Kein Gesetz, aber Best Practice: Internationale Azubis brauchen mehr als nur einen Arbeitsplatz. Erfolgreiche Arbeitgeber bieten:
- Mentor-Programm: Einarbeitung durch einen deutschsprachigen Kollegen
- Kulturelle Begleitung: Unterstützung bei Ämtergängen, Kontoeröffnung, Wohnungssuche
- Netzwerk: Kontakt zu anderen internationalen Azubis (reduziert Heimweh)
Statistik: Betriebe mit strukturiertem Onboarding haben eine um 42% niedrigere Abbruchquote.
5. Meldung bei der Ausländerbehörde
Pflicht nach Einreise: Der Kandidat muss sich innerhalb von 2 Wochen nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Ihre Rolle: Begleiten Sie den Kandidaten zu diesem Termin. Sie müssen:
- Den Ausbildungsvertrag vorlegen
- Bestätigen, dass die Ausbildung wie geplant beginnt
- Eventuell eine Gehaltsbescheinigung nachreichen
Der Schritt-für-Schritt-Prozess: Von der Zusage bis zur Einreise
Hier ist der praxiserprobte 12-Schritte-Plan, der den gesamten Visumprozess strukturiert:
[IMAGE: Visual timeline from job offer to visa approval - 2-6 months with detailed milestones]
Phase 1: Vorbereitung in Deutschland (Zeitaufwand: 4-6 Wochen)
Schritt 1: Kandidatenauswahl und Zusage
- Führen Sie ein strukturiertes Bewerbungsgespräch (gerne digital)
- Prüfen Sie Sprachkenntnisse, Motivation und kulturelle Passung
- Senden Sie eine schriftliche Zusage per E-Mail
Schritt 2: Ausbildungsvertrag erstellen und unterschreiben
- Nutzen Sie Musterverträge Ihrer Kammer (IHK/HWK)
- Ergänzen Sie Details zur Vergütung (muss branchenüblich sein)
- Lassen Sie den Vertrag vom Kandidaten digital unterschreiben (qualifizierte elektronische Signatur ist zulässig)
Schritt 3: Vertrag bei der Kammer einreichen
- Reichen Sie den Vertrag bei IHK/HWK ein
- Warten Sie auf die offizielle Bestätigung
- Wichtig: Ohne Kammer-Eintragung gibt es kein Visum!
Schritt 4: Unterlagen für Kandidaten vorbereiten
Erstellen Sie ein Dokumentenpaket für den Kandidaten:
- Ausbildungsvertrag (Original + beglaubigte Kopie)
- Kammer-Bestätigung
- Ausbildungsplan (detailliert, auf Deutsch)
- Firmenbroschüre oder Unternehmensbeschreibung
- Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung oder Wohnraumnachweis
Phase 2: Visumantrag im Herkunftsland (Zeitaufwand: 8-16 Wochen)
Schritt 5: Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren
Gute Nachricht: Seit 2024 läuft die Terminvergabe digital über das Visa-Portal des Auswärtigen Amts.
Zeitaufwand je nach Herkunftsland:
- Indien: 4-8 Wochen bis zum Termin
- Philippinen: 6-10 Wochen
- Vietnam: 3-6 Wochen
- Nigeria: 8-12 Wochen
- Marokko: 4-6 Wochen
- Türkei: 2-4 Wochen
Schritt 6: Dokumente zusammenstellen
Der Kandidat muss folgende Unterlagen vorbereiten:
Persönliche Dokumente:
- Reisepass (gültig mindestens 6 Monate über Ausbildungsende hinaus)
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, nach ICAO-Standard)
- Geburtsurkunde (übersetzt und apostilliert)
Ausbildungsbezogene Dokumente:
- Ausbildungsvertrag mit Kammer-Eintragung
- Schulzeugnisse (übersetzt und beglaubigt)
- Nachweis über anabin-Anerkennung (falls erforderlich)
Sprachnachweis:
- Goethe-Zertifikat B1 oder höher
- telc Deutsch B1 oder TestDaF
Finanznachweis:
- Sperrkonto-Bestätigung ODER
- Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers ODER
- Gehaltsabrechnung, falls Vergütung ausreichend
Weitere Nachweise:
- Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung für ersten Monat)
- Polizeiliches Führungszeugnis (übersetzt, apostilliert)
- Wohnraumnachweis (falls von Ausländerbehörde gefordert)
Übersetzungen: Alle nicht-deutschen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und durch Apostille oder Legalisation beglaubigt werden.
Schritt 7: Visumsgebühr bezahlen
Kosten: 75 Euro (nationale Visa für Langzeitaufenthalte)
Zahlung: Direkt bei der Botschaft in bar oder per Kreditkarte (je nach Standort unterschiedlich)
Schritt 8: Persönlicher Termin bei der Botschaft
Ablauf:
- Identitätsprüfung
- Abgabe der Unterlagen
- Biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto)
- Kurzes Interview (5-10 Minuten) – Fragen zu Motivation, Ausbildung, Deutschkenntnissen
Wichtig: Der Kandidat sollte selbstbewusst auf Deutsch antworten können. Typische Fragen:
- "Warum möchten Sie in Deutschland eine Ausbildung machen?"
- "Was wissen Sie über den Beruf?"
- "Wie haben Sie Deutsch gelernt?"
- "Wo werden Sie in Deutschland wohnen?"
Schritt 9: Bearbeitungszeit abwarten
Durchschnittliche Bearbeitungszeit nach Ländern (Stand 2026):
| Herkunftsland | Bearbeitungszeit |
|---|---|
| Indien | 10-14 Wochen |
| Philippinen | 8-12 Wochen |
| Vietnam | 6-10 Wochen |
| Indonesien | 8-12 Wochen |
| Nigeria | 12-16 Wochen |
| Ghana | 10-14 Wochen |
| Kenia | 8-12 Wochen |
| Marokko | 6-10 Wochen |
| Tunesien | 6-10 Wochen |
| Ägypten | 8-12 Wochen |
| Türkei | 4-8 Wochen |
| Albanien | 4-6 Wochen |
| Serbien | 4-6 Wochen |
| Nordmazedonien | 4-6 Wochen |
| Bosnien-Herzegowina | 4-8 Wochen |
| Ukraine | 8-12 Wochen (Sonderregelung für Geflüchtete) |
| Pakistan | 10-14 Wochen |
| Bangladesch | 10-14 Wochen |
| Sri Lanka | 8-12 Wochen |
| Nepal | 8-12 Wochen |
Verzögerungen sind möglich bei:
- Unvollständigen Unterlagen
- Rückfragen der Ausländerbehörde
- Sicherheitsüberprüfungen (insbesondere bei bestimmten Herkunftsländern)
- Überlastung der Botschaften (z.B. in der Hauptsaison September–November)
Phase 3: Einreise und Aufenthaltserlaubnis (Zeitaufwand: 2-4 Wochen)
Schritt 10: Visum abholen und Einreise
- Der Kandidat erhält das Visum als Aufkleber im Reisepass
- Gültigkeitsdauer: Das Visum gilt zunächst 90 Tage für die Einreise
- Flugbuchung erst nach Visumserhalt (um Stornokosten zu vermeiden)
Schritt 11: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Innerhalb von 2 Wochen nach Einreise muss sich der Kandidat beim Einwohnermeldeamt anmelden
- Erforderlich: Mietvertrag oder Wohnbestätigung
Schritt 12: Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen
- Termin innerhalb der ersten 4 Wochen vereinbaren
- Wichtig: Das Visum ist nur eine Einreisegenehmigung. Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG wird erst in Deutschland ausgestellt.
Was Sie mitbringen müssen (Kandidat + Arbeitgeber):
- Reisepass mit Visum
- Meldebescheinigung
- Biometrisches Passfoto
- Krankenversicherungsnachweis
- Ausbildungsvertrag
- Bestätigung des Arbeitgebers über Ausbildungsbeginn
Kosten: 100 Euro (Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung)
Gültigkeitsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und danach jährlich verlängert (bis zum Ausbildungsende + 1 Jahr Jobsuche).
Erforderliche Dokumente: Die vollständige Checkliste
Um Ablehnungen zu vermeiden, nutzen Sie diese druckbare Checkliste:
[IMAGE: Printable checklist with all required documents]
Dokumente vom Kandidaten
Persönliche Unterlagen:
- [ ] Reisepass (gültig mind. 6 Monate über Ausbildungsende)
- [ ] 3 biometrische Passfotos (35 x 45 mm, ICAO-Standard)
- [ ] Geburtsurkunde (übersetzt, apostilliert)
- [ ] Polizeiliches Führungszeugnis (übersetzt, apostilliert, max. 6 Monate alt)
Bildungsnachweise:
- [ ] Schulabschlusszeugnis (übersetzt, beglaubigt)
- [ ] Nachweis über anabin-Anerkennung (falls erforderlich)
- [ ] Berufserfahrung (falls vorhanden): Arbeitszeugnisse (übersetzt)
Sprachnachweis:
- [ ] Goethe-Zertifikat B1 oder höher / telc Deutsch B1 / TestDaF
- [ ] Sperrkonto-Bestätigung (13.092 Euro für 12 Monate)
- [ ] Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers
- [ ] Ausbildungsvertrag mit Vergütung über 934 Euro
- [ ] Reisekrankenversicherung (für ersten Monat)
- [ ] Mietvertrag / Wohnbestätigung / Zusage Wohnheim
- [ ] Ausgefülltes Visumantragsformular (online auf visa.diplo.de)
- [ ] Motivationsschreiben (optional, aber empfohlen – 1 Seite auf Deutsch)
- [ ] Ausbildungsvertrag (unterschrieben, Original + Kopie)
- [ ] Kammer-Bestätigung (IHK/HWK-Eintragung)
- [ ] Ausbildungsplan (detailliert, auf Deutsch)
- [ ] Unternehmensbeschreibung (Broschüre, Website-Ausdruck)
- [ ] Nachweis über Ausbildungsberechtigung (IHK/HWK-Bescheinigung)
- [ ] Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung (bei Ausländerbehörde beantragt)
- Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Bis zu 6.000 Euro Prämie für zusätzliche Ausbildungsplätze (auch für internationale Azubis)
- Regionale Förderungen: Viele Bundesländer bieten Zuschüsse für Integration (z.B. Bayern: 1.000 Euro pro internationalen Azubi)
- Bildungsgutscheine: Über Arbeitsagentur für Vorbereitungskurse
- Westbalkan-Staaten (Albanien, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien): Dank Westbalkan-Regelung bevorzugt behandelt
- Türkei: Gute digitale Infrastruktur, kurze Bearbeitungszeiten
- Philippinen, Vietnam, Indonesien: Hohe Motivation, aber mittlere Botschaftskapazitäten
- Marokko, Tunesien: Frankophone Kandidaten, gute Zusammenarbeit mit deutschen Botschaften
- Indien, Nigeria, Pakistan: Hohe Antragszahlen, Sicherheitsüberprüfungen, bürokratische Hürden
- Ukraine: Sonderregelungen für Geflüchtete können Prozess verlängern
- Führen Sie bereits im Bewerbungsgespräch ein Probe-Interview auf Deutsch
- Nutzen Sie Sprachtest-Tools wie TestDaF-Musterprüfungen
- Bieten Sie bei Bedarf einen zusätzlichen Deutschkurs vor der Visumbeantragung an
- Sperrkonto: Mindestens 13.092 Euro für 12 Monate (1.091 Euro/Monat)
- Verpflichtungserklärung: Muss von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt werden (nicht einfach vom Arbeitgeber unterschrieben!)
- Ausbildungsvergütung: Reichen Sie eine Bestätigung der Kammer ein, dass die Vergütung branchenüblich ist
- Familiäre Bindung im Herkunftsland: Nachweis über Familienangehörige, die im Herkunftsland bleiben (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern)
- Berufliche Perspektive: Ein Motivationsschreiben, das erklärt, warum der Kandidat nach Abschluss in Deutschland arbeiten möchte (rechtlich erlaubt durch 18-monatige Jobsuche)
- Ausbildungsvertrag mit langfristiger Übernahme-Option: Zeigen Sie, dass der Kandidat nach Abschluss bei Ihnen weiterbeschäftigt wird
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Referenzen von früheren Arbeitgebern oder Schulen
- Nachweis über bisherigen legalen Aufenthalt in anderen Ländern
- Zeigen Sie, dass Sie bereits erfolgreich ausgebildet haben (Referenzen, Ausbildungsstatistik)
- Weisen Sie auf Ihre Ausbildungsberechtigung hin
- Legen Sie einen detaillierten Ausbildungsplan vor
- Falls Sie zum ersten Mal ausbilden: Holen Sie sich Unterstützung von IHK/HWK oder einem Willkommenslotsen
- Alle Kandidaten auf unserer Plattform haben mindestens B1-Deutschkenntnisse (oft B2)
- Wir prüfen die Sprachzertifikate und führen eigene Sprachtests durch
- Das reduziert die Ablehnungsquote drastisch
- Wir prüfen vor dem Matching, ob der Kandidat alle erforderlichen Dokumente hat
- Unsere Plattform enthält eine digitale Checkliste, die Schritt für Schritt abgearbeitet wird
- Sie erhalten nur Bewerbungen von Kandidaten, die "visa-ready" sind
- Wir begleiten Sie bei der IHK/HWK-Eintragung
- Unsere Vertragsvorlagen sind kammererprobt und rechtssicher
- Sie sparen 2-4 Wochen Bearbeitungszeit
- Wir beraten Sie, welche Finanzierungsoption am besten passt
- Bei Bedarf helfen wir bei der Beantragung von Verpflichtungserklärungen
- Wir kooperieren mit Sperrkonto-Anbietern (vergünstigte Konditionen für unsere Kandidaten)
- Wir unterstützen Kandidaten bei der Terminbuchung im Visa-Portal
- Unser Netzwerk ermöglicht teils kürzere Wartezeiten
- Wir bereiten Kandidaten auf das Botschafts-Interview vor (Musterantworten, Tipps)
- In Ihrem Arbeitgeber-Dashboard sehen Sie den Visumstatus in Echtzeit
- Sie werden automatisch informiert, wenn der Kandidat das Visum erhalten hat
- Wir begleiten den gesamten Prozess bis zur Einreise
- Nach Visumerhalt unterstützen wir bei Flugbuchung, Wohnungssuche und Einreise
- Wir vermitteln Mentoren und Willkommenslotsen
- Unsere digitale Plattform bietet kulturelle Trainings und Behörden-Guides
- Registrieren Sie sich kostenlos auf GoAusbildung.com/arbeitgeber
- Erstellen Sie Ihr erstes Stellenprofil (dauert 5 Minuten)
- Erhalten Sie automatisch passende Kandidaten-Vorschläge basierend auf Sprachniveau, Qualifikation und Motivation
- Wir begleiten Sie durch den gesamten Visumprozess – von der Zusage bis zur Einreise
- Alle erforderlichen Dokumente (Kandidat + Arbeitgeber)
- Zeitplan für jeden Schritt
- Kontaktdaten deutscher Botschaften in 20 Ländern
- Links zu anabin, Visa-Portal, IHK/HWK-Suche
- Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Während der Ausbildung: Der Azubi darf nicht zusätzlich arbeiten (außer im Rahmen der Ausbildung selbst)
- Ferien: In den Schulferien ist eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden/Woche erlaubt (muss bei der Ausländerbehörde angemeldet werden)
- Nach Abschluss: Volle Arbeitserlaubnis in Deutschland
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §16a
- Make it in Germany – Visum zur Berufsausbildung
- Auswärtiges Amt – Visa für Deutschland
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Bundesagentur für Arbeit – Fachkräfteeinwanderung
Finanznachweise (eine der folgenden Optionen):
Versicherung:
Wohnraum:
Sonstige:
Dokumente vom Arbeitgeber
Kosten & Gebühren: Transparente Übersicht
Die Gesamtkosten für ein Ausbildungsvisum variieren je nach Situation. Hier ist eine realistische Aufstellung:
Kosten für den Kandidaten
| Position | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Visumsgebühr | 75 € | Bei Botschaft bezahlt |
| Übersetzungen | 300-800 € | Je nach Anzahl der Dokumente, vereidigter Übersetzer |
| Apostille/Legalisation | 100-300 € | Pro Dokument 20-50 €, je nach Land |
| Sprachzertifikat (B1) | 150-200 € | Goethe-Institut / telc |
| Polizeiliches Führungszeugnis | 20-100 € | Je nach Herkunftsland |
| Sperrkonto-Gebühren | 50-150 € | Einrichtungsgebühr + monatliche Verwaltung |
| Reisekrankenversicherung | 30-50 € | Für ersten Monat |
| Passfoto | 10-20 € | Biometrisch |
| Flug nach Deutschland | 300-1.200 € | Je nach Herkunftsland |
| Aufenthaltserlaubnis (in D) | 100 € | Bei Ausländerbehörde |
| Summe | 1.135 – 2.995 € |
Kosten für den Arbeitgeber (optional, aber strategisch sinnvoll)
| Position | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Deutschkurs (B1→B2) | 800-1.200 € | Intensivkurs in Deutschland (optional) |
| Verpflichtungserklärung | 29 € | Gebühr bei Ausländerbehörde (falls übernommen) |
| Wohnraumzuschuss | 0-500 €/Monat | Falls Sie Wohnraum stellen oder bezuschussen |
| Onboarding & Integration | 500-1.000 € | Mentor, Behördengänge, Willkommenspaket |
| Summe | 1.329 – 2.729 € | Einmalig + ggf. monatliche Kosten |
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber:
Tipp: Klären Sie vor Vertragsunterzeichnung, wer welche Kosten trägt. Transparenz vermeidet spätere Konflikte.
Bearbeitungszeiten nach Ländern: Realistische Zeitplanung
Die durchschnittliche Gesamtdauer vom Ausbildungsvertrag bis zur Einreise beträgt 4-6 Monate. Hier ist die Aufschlüsselung:
[IMAGE: Real example - Indian candidate applying for Pflege Ausbildung with detailed timeline]
Beispiel-Timeline: Kandidatin aus Indien, Pflegeausbildung
| Phase | Zeitraum | Dauer | Meilensteine |
|---|---|---|---|
| März | KW 10-13 | 4 Wochen | Bewerbungsgespräch, Zusage, Vertrag unterschrieben |
| April | KW 14-17 | 4 Wochen | Kammer-Eintragung, Dokumente übersetzen lassen, Sperrkonto eröffnen |
| Mai | KW 18-21 | 4 Wochen | Termin bei Botschaft Mumbai gebucht (Wartezeit: 6 Wochen) |
| Juni | KW 22-26 | 5 Wochen | Termin bei Botschaft, Unterlagen abgegeben, Fingerabdrücke |
| Juli–August | KW 27-35 | 9 Wochen | Bearbeitungszeit (Indien: 10-14 Wochen im Schnitt) |
| September | KW 36-38 | 2 Wochen | Visum erhalten, Flug gebucht, Einreise nach Deutschland |
| September | KW 39-40 | 2 Wochen | Anmeldung Einwohnermeldeamt, Aufenthaltserlaubnis beantragt |
| Oktober | KW 41 | — | Ausbildungsbeginn |
Gesamtdauer: 7 Monate (März bis Oktober)
Länder-spezifische Besonderheiten
Schnelle Bearbeitung (4-8 Wochen):
Mittlere Bearbeitung (8-12 Wochen):
Lange Bearbeitung (12-16 Wochen):
Empfehlung: Planen Sie die Einstellung mindestens 6-8 Monate vor dem gewünschten Ausbildungsstart ein. So haben Sie Puffer für Verzögerungen.
Häufige Ablehnungsgründe & wie Sie sie vermeiden
Trotz sorgfältiger Vorbereitung werden ca. 15-20% der Ausbildungsvisumsanträge abgelehnt. Die 7 häufigsten Gründe:
1. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumente (45% aller Ablehnungen)
Problem: Fehlende Apostille, nicht-übersetzte Zeugnisse, fehlende Kammer-Eintragung
Lösung: Nutzen Sie die vollständige Checkliste (siehe oben). Lassen Sie alle Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzen. Holen Sie Apostillen direkt beim Aussteller des Dokuments (z.B. Schulbehörde im Herkunftsland).
Insider-Tipp: Reichen Sie lieber zu viele als zu wenige Dokumente ein. Eine detaillierte Firmenpräsentation, ein Motivationsschreiben oder ein Ausbildungsplan können den Ausschlag geben.
2. Unzureichende Deutschkenntnisse (20%)
Problem: B1-Zertifikat ist vorhanden, aber im Interview zeigt sich, dass der Kandidat kein einfaches Gespräch führen kann.
Lösung:
Wichtig: Ein B1-Zertifikat ist kein Garant. Die Botschaft prüft die tatsächlichen Sprechfähigkeiten.
3. Zweifelhafter Finanznachweis (15%)
Problem: Sperrkonto hat zu wenig Guthaben, Verpflichtungserklärung wurde nicht korrekt ausgestellt, Gehaltsnachweise sind nicht plausibel.
Lösung:
Rechtlicher Hinweis: Eine Verpflichtungserklärung bindet Sie rechtlich. Falls der Kandidat nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, können Sozialbehörden die Kosten von Ihnen einfordern. Prüfen Sie diese Option daher gut.
4. Fehlende Kammer-Eintragung (10%)
Problem: Der Ausbildungsvertrag wurde zwar unterschrieben, aber nicht bei der IHK/HWK eingetragen. Die Botschaft lehnt ab, weil die Ausbildung nicht offiziell ist.
Lösung: Reichen Sie den Vertrag sofort nach Unterschrift bei der Kammer ein. Die Bearbeitung dauert 2-4 Wochen. Ohne Kammer-Bestätigung gibt es kein Visum.
5. Zweifel an der Rückkehrbereitschaft (5%)
Problem: Die Botschaft vermutet, dass der Kandidat nicht für die Ausbildung einreist, sondern dauerhaft in Deutschland bleiben möchte (Missbrauchsverdacht).
Lösung:
Wichtig: Seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024 ist die Erwartung, dass der Kandidat zurückkehrt, nicht mehr realistisch. Die meisten Absolventen bleiben legal in Deutschland – das ist politisch gewollt.
6. Ungeklärte Sicherheitsbedenken (3%)
Problem: Der Kandidat stammt aus einem Land mit erhöhten Sicherheitsprüfungen (z.B. Afghanistan, Pakistan, Nigeria). Die Bearbeitungszeit verlängert sich oder es kommt zur Ablehnung.
Lösung: Seien Sie geduldig. Sicherheitsüberprüfungen dauern länger (bis zu 6 Monate). Reichen Sie zusätzliche Nachweise ein:
7. Zweifel an der Qualifikation des Betriebs (2%)
Problem: Die Ausländerbehörde oder die Bundesagentur für Arbeit hat Zweifel, ob Ihr Betrieb geeignet ist, internationale Azubis auszubilden.
Lösung:
[IMAGE: Decision tree for different visa scenarios]
Wie GoAusbildung den Prozess vereinfacht
Sie haben jetzt das komplette Wissen über den Visumprozess – aber Hand aufs Herz: Die meisten Arbeitgeber haben weder die Zeit noch die Ressourcen, diesen Prozess für jeden Kandidaten individuell zu managen.
Genau hier setzt GoAusbildung an. Wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle für die internationale Ausbildungsanwerbung und übernehmen die administrativen Hürden:
Unsere Visa-Unterstützung im Detail
1. Vorqualifizierte Kandidaten (B1+ garantiert)
2. Vollständige Dokumenten-Checkliste
3. Kammer-Eintragung als Service
4. Verpflichtungserklärung & Finanznachweis
5. Terminvergabe bei Botschaften
6. Tracking & Transparenz
7. Onboarding & Integration
Erfolgsquote: 96% Visumsgenehmigungen
Dank unserer strukturierten Vorbereitung liegt die Genehmigungsquote bei GoAusbildung-Kandidaten bei 96% – deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 80-85%.
Zeitersparnis: Im Durchschnitt sparen Arbeitgeber mit GoAusbildung 6-8 Wochen im Visumprozess, weil alle Dokumente von Anfang an vollständig und korrekt sind.
Kostenersparnis: Durch vermiedene Ablehnungen, Neuanträge und Übersetzungsfehler sparen Sie durchschnittlich 500-1.000 Euro pro Kandidat.
Ihr nächster Schritt
Bereit, internationale Talente zu gewinnen? So starten Sie:
Tipp: In unserer Arbeitgeber-Dokumentation finden Sie Video-Tutorials, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und FAQs zum Thema Visum.
Checkliste zum Download
Laden Sie unsere vollständige Ausbildungsvisum-Checkliste herunter:
[IMAGE: Printable checklist - Comprehensive 2-page PDF with all steps, documents, and timelines]
Die Checkliste enthält:
Download: [PDF-Checkliste herunterladen] (Link zu /downloads/ausbildungsvisum-checkliste-2026.pdf)
FAQ: Die 10 häufigsten Fragen zum Ausbildungsvisum
1. Kann mein Kandidat schon vor dem Visum nach Deutschland kommen?
Nein. Ein Ausbildungsvisum ist ein nationales Visum (D-Visum), das zwingend vor der Einreise beantragt werden muss. Ein touristisches Schengen-Visum (C-Visum) kann nicht in ein Ausbildungsvisum umgewandelt werden.
Ausnahme: Kandidaten, die bereits legal in Deutschland leben (z.B. als Studierende oder mit Aufenthaltstitel aus anderen Gründen), können die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ändern lassen.
2. Was passiert, wenn das Visum abgelehnt wird?
Rechtsmittel: Der Kandidat kann Widerspruch (Remonstration) einlegen. Dies geschieht direkt bei der Botschaft, die den Bescheid erlassen hat.
Zeitaufwand: Ein Widerspruchsverfahren dauert 4-8 Wochen. Oft ist es schneller, einen neuen Antrag mit vervollständigten Unterlagen zu stellen.
Kosten: Keine zusätzlichen Gebühren für Widerspruch. Ein Neuantrag kostet erneut 75 Euro.
Tipp: Lassen Sie den Ablehnungsbescheid von einem Fachanwalt für Ausländerrecht prüfen. Oft sind die Ablehnungsgründe behebbar.
3. Wie lange ist das Visum gültig?
Einreisevisum: Das D-Visum gilt 90 Tage für die Einreise nach Deutschland.
Aufenthaltserlaubnis: Nach Einreise wird die Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG bei der Ausländerbehörde beantragt. Diese wird zunächst für 1 Jahr ausgestellt und jährlich verlängert, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.
Nach Abschluss: Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss kann der Kandidat die Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§20 AufenthG) umwandeln – gültig für 18 Monate.
4. Darf mein Azubi während der Ausbildung arbeiten?
Ja, aber mit Einschränkungen:
5. Was kostet der gesamte Visumprozess?
Für den Kandidaten: 1.135 – 2.995 Euro (siehe Kostenübersicht)
Für Sie als Arbeitgeber: Nur freiwillige Kosten (z.B. Deutschkurs, Wohnraumzuschuss, Onboarding)
Förderungen: Bis zu 6.000 Euro Prämie über Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
6. Kann ich mehrere Kandidaten gleichzeitig anwerben?
Ja. Es gibt keine Obergrenze. Sie können so viele Ausbildungsverträge abschließen, wie Sie Ausbildungsplätze haben.
Tipp: Viele Arbeitgeber werben 2-3 Kandidaten gleichzeitig an, um Ausfälle durch Visumablehnungen oder Absagen zu kompensieren. Dies ist rechtlich zulässig, solange Sie die Kandidaten darüber informieren.
7. Was passiert, wenn mein Azubi die Ausbildung abbricht?
Innerhalb der Probezeit (1-4 Monate): Die Ausländerbehörde kann die Aufenthaltserlaubnis widerrufen. Der Kandidat muss ausreisen oder einen neuen Ausbildungsplatz finden (Frist: 6 Monate).
Nach der Probezeit: Der Kandidat hat 6 Monate Zeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis in der Regel, wenn ein neuer Vertrag vorgelegt wird.
Wichtig: Melden Sie Ausbildungsabbrüche unverzüglich der Kammer und der Ausländerbehörde.
8. Brauche ich eine Vermittlungsagentur?
Nein. Sie können den gesamten Prozess selbst managen (wie in diesem Leitfaden beschrieben).
Aber: Die meisten Arbeitgeber sparen Zeit und Geld, wenn sie eine Plattform wie GoAusbildung nutzen, die den administrativen Aufwand übernimmt und vorqualifizierte Kandidaten vermittelt.
Kosten: GoAusbildung ist für Arbeitgeber kostenlos bis zur erfolgreichen Einstellung. Erst bei Vertragsunterzeichnung fällt eine Vermittlungsgebühr an (deutlich günstiger als klassische Personalvermittlung).
9. Kann mein Azubi nach Abschluss bei mir bleiben?
Ja! Das ist sogar politisch gewollt. Nach erfolgreichem Abschluss hat der Kandidat 18 Monate Zeit, eine qualifizierte Beschäftigung zu finden (§20 AufenthG).
Wenn Sie ihn übernehmen: Die Aufenthaltserlaubnis wird in eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (§18a AufenthG) umgewandelt. Diese ist zunächst für 4 Jahre gültig und kann zur Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) führen.
Statistik: 89% der internationalen Azubis bleiben nach Abschluss beim Ausbildungsbetrieb – eine höhere Bindungsquote als bei deutschen Azubis.
10. Was ist der Unterschied zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis?
Visum (D-Visum): Berechtigt zur Einreise nach Deutschland (gültig 90 Tage). Wird im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft beantragt.
Aufenthaltserlaubnis (§16a AufenthG): Berechtigt zum Aufenthalt in Deutschland für die Dauer der Ausbildung. Wird nach Einreise bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragt. Die Aufenthaltserlaubnis ist der eigentliche rechtliche Titel für den Aufenthalt – das Visum ist nur die "Eintrittskarte".
Fazit: Ihr Erfolg beginnt mit dem richtigen Wissen
Sie haben jetzt das komplette Wissen, um internationale Auszubildende rechtssicher und effizient anzuwerben. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse:
1. Der Visumprozess ist planbar
Mit der richtigen Vorbereitung und vollständigen Dokumenten dauert der Prozess 4-6 Monate. Starten Sie frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
2. Rechtssicherheit ist entscheidend
§16a AufenthG gibt klare Regeln vor. Halten Sie sich an die Voraussetzungen (B1-Deutsch, Kammer-Eintragung, Finanznachweis), und die Genehmigungsquote liegt bei über 96%.
3. Investition lohnt sich
Die Kosten für den Visumprozess (1.000-3.000 Euro pro Kandidat) amortisieren sich bereits im ersten Ausbildungsjahr durch geringere Fluktuation und höhere Motivation.
4. Unterstützung nutzen
Ob durch IHK-Willkommenslotsen, Fachanwälte oder Plattformen wie GoAusbildung – holen Sie sich Hilfe. Der administrative Aufwand ist für einen einzelnen Arbeitgeber oft zu hoch.
5. Integration ist der Schlüssel
Das Visum ist nur der erste Schritt. Investieren Sie in kulturelle Integration, Mentoring und Begleitung – das erhöht die Erfolgschance auf über 90%.
Nächste Schritte
Schritt 1: Laden Sie die Ausbildungsvisum-Checkliste herunter
Schritt 2: Prüfen Sie Ihre Ausbildungsberechtigung bei der IHK/HWK
Schritt 3: Registrieren Sie sich auf GoAusbildung.com/arbeitgeber und posten Sie Ihre erste Stelle
Schritt 4: Lesen Sie unsere Arbeitgeber-Dokumentation für detaillierte Video-Tutorials
Schritt 5: Kontaktieren Sie bei Fragen unseren Arbeitgeber-Support: arbeitgeber@goausbildung.com
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand Januar 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen oder Verwaltungspraxis ändern. Für Einzelfälle konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Ausländerrecht oder die zuständige Ausländerbehörde.
Quellen:
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Haben Sie Fragen zum Visumprozess? Hinterlassen Sie einen Kommentar oder kontaktieren Sie unser Experten-Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Über Dr. Sabine Fischer
Fachanwältin für Ausländerrecht
Spezialisiert auf Arbeits- und Bildungsvisa. Berät seit 15 Jahren deutsche Unternehmen bei der Anwerbung internationaler Fachkräfte und Auszubildender.
