Einwanderung

Visum & Einwanderung

Alles, was Sie über das deutsche Visum für Ihr Ausbildungsprogramm und den Einwanderungsprozess wissen müssen.

Visumstypen für die Ausbildung

Nationales Visum (D-Visum)

Das erste Visum, das Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Es ermöglicht die Einreise nach Deutschland, um Ihre Ausbildung zu beginnen.

  • Zunächst 90 Tage gültig
  • Erfordert einen Ausbildungsvertrag von einem deutschen Arbeitgeber
  • Muss vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise nach Deutschland wandeln Sie Ihr nationales Visum in eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihrer Ausbildung um.

  • Gültig für die Dauer Ihrer Ausbildung (2-3,5 Jahre)
  • Beantragung bei der örtlichen Ausländerbehörde
  • Enthält Arbeitserlaubnis für Ihre Ausbildungsstelle

Ablauf des Visumantrags

Der Prozess zur Erlangung eines Visums für Ihre Ausbildung in Deutschland umfasst mehrere wichtige Schritte:

1

Ausbildungsplatz sichern

Vor der Beantragung des Visums benötigen Sie einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag von einem deutschen Arbeitgeber. GoAusbildung hilft bei der Suche nach passenden Stellen und bei der Bewerbung.

2

Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor, darunter Ihren Ausbildungsvertrag, Sprachnachweis, Bildungsnachweise, Finanzierungsnachweis und Reisepass. Alle nicht deutsch- oder englischsprachigen Dokumente müssen übersetzt werden.

3

Visumstermin buchen

Vereinbaren Sie einen Termin bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Region. Termine sollten 2-3 Monate vor Ihrer geplanten Ausreise nach Deutschland gebucht werden.

4

Visumsgespräch wahrnehmen

Legen Sie Ihre Unterlagen vor und beantworten Sie Fragen zu Ihren Ausbildungsplänen. Seien Sie darauf vorbereitet, Ihr echtes Interesse an der Ausbildung und Ihre Pläne nach Abschluss zu erläutern.

5

Visumbearbeitung & Genehmigung

Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt aber in der Regel 4-8 Wochen. Nach der Genehmigung erhalten Sie den Visumaufkleber in Ihren Reisepass, der zur Einreise nach Deutschland berechtigt.

6

In Deutschland anmelden & Aufenthaltserlaubnis beantragen

Nach der Ankunft melden Sie Ihre Adresse (Anmeldung) an und beantragen innerhalb von 90 Tagen Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde.

Dokumente organisiert halten

Speichern und verwalten Sie alle Ihre Visumsdokumente sicher an einem Ort

Dokumentenmanager nutzen

Erforderliche Unterlagen

Persönliche Dokumente

  • Gültiger Reisepass (mindestens 1 Jahr gültig)
  • Ausgefülltes Visumantragsformular
  • 3 biometrische Passfotos (35x45mm)
  • Motivationsschreiben mit Erläuterung Ihrer Pläne

Ausbildung & Bildung

  • Unterzeichneter Ausbildungsvertrag
  • Deutsches Sprachdiplom (mindestens B1-Niveau)
  • Bildungsnachweise mit Übersetzungen
  • Lebenslauf im deutschen Format

Finanzielle Nachweise

  • Nachweis über ein Sperrkonto mit 11.904 € (nur wenn Ihre Ausbildungsvergütung unter 992 €/Monat liegt)
  • Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr (ca. 75 €)
  • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung für den Anfangszeitraum

Weitere Unterlagen

  • Nachweis über Unterkunft in Deutschland (falls vorhanden)
  • Nachweise über frühere Visumablehnungen (falls zutreffend)
  • Erklärung zur Echtheit der eingereichten Unterlagen

Einreiseprozess nach Ankunft

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie mehrere Schritte erledigen, um sich legal niederzulassen und Ihre Ausbildung zu beginnen:

Anmeldung (Adressregistrierung)

Innerhalb von 2 Wochen nach der Ankunft müssen Sie Ihre Adresse beim Einwohnermeldeamt registrieren. Sie benötigen Ihren Reisepass, Ihr Visum und eine Wohnungsgeberbestätigung.

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Innerhalb von 90 Tagen gehen Sie zur Ausländerbehörde, um Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Bringen Sie Reisepass, Visum, Meldebescheinigung, Ausbildungsvertrag, biometrische Fotos und Nachweis der Krankenversicherung mit.

Krankenversicherung anmelden

Melden Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse an. Als Auszubildende/r sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wobei Ihr Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt.

Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer)

Nach der Anmeldung Ihrer Adresse erhalten Sie die Steuer-ID automatisch per Post. Diese ist notwendig, damit Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt korrekt auszahlen kann.

Häufige Fragen zum Visum

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